Ambulanter Pflegedienst

So findet ihr einen ambulanten Pflegedienst

Pflegebedürftigkeit und die Suche nach einem ambulanten Pflegedienst sind meist eine emotionale und stressige Angelegenheit. Mit unserer Checkliste wisst ihr, wie ihr einen ambulanten Pflegedienst findet und welche Punkte ihr für das Erstgespräch im Blick haben solltet.

Checkliste – So findet ihr einen ambulanten Pflegedienst

1. Pflegegrad-Antrag bei der Pflegekasse stellen

Mit Beginn einer Pflegebedürftigkeit solltet ihr zu allererst bei der Pflegekasse einen Pflegegrad-Antrag stellen oder euch direkt an einen Pflegedienst wenden, der euch bei der Antragstellung unterstützt. In dem Beitrag „Pflegebedürftig – und jetzt?“ erfahrt ihr,  warum ihr einen Pflegeantrag nicht vorschnell stellen solltet und wo ihr euch kostenlos und neutral beraten lassen könnt.

2. Welche Leistungen benötigt ihr?

Bevor ihr einen Termin vereinbart, erstellt eine Liste mit Leistungen, die von einem ambulanten Pflegedienst abgedeckt werden sollen und notiert euch, welche ihr selbst übernehmen wollt. Gerade zu Beginn einer Pflegebedürftigkeit lässt sich häufig noch nicht abschätzen, wie viele Aufgaben anfallen und wer diese dann übernimmt. Je nachdem, wie stark ihr euch einbinden könnt und wollt und natürlich auch im Hinblick auf eure finanziellen Möglichkeiten, könnt ihr die Leistungen des Pflegedienstes daher natürlich jederzeit anpassen.

Grundlegend stellt sich also die Frage, wer übernimmt die …

  • Pflege
  • Hauswirtschaft
  • Betreuung

3. Vorauswahl treffen oder gleich entscheiden?

Meist ist es so, dass Betroffene schnell Hilfe benötigen, einen Dienst wählen, der in ihrer Nähe ist und von dem sie bereits im Bekannten- und Verwandtenkreis gehört haben und er sie auch bei der Antragsstellung bei der Pflegekasse unterstützt. Sofern ihr keinen Zeitdruck habt, könnt ihr natürlich zwei bis drei ambulante Pflegedienste, die die von euch gewünschten Leistungen abdecken, miteinander vergleichen. Mittlerweile gibt es eine große Auswahl an gemeinnützigen und privaten Anbieter:innen. Wie also die Spreu vom Weizen trennen?

Zum einen mithilfe des Medizinischen Dienstes (ehemals Medizinischer Dienst der Krankenkasse – MDK): Dieser prüft einmal pro Jahr alle ambulanten Pflegedienste (und Pflegeheime) nach einem einheitlichen Schema und bewertet sie anhand von Noten. Die Liste der Dienste und Prüfungsergebnisse – auch Transparentberichte genannt – werden von den Pflegekassen online veröffentlicht.

Die Wahl eines ambulanten Pflegedienstes ist und bleibt eine sehr persönliche Entscheidung. Erkundigt euch daher in jedem Fall auch im Verwandten- und Bekanntenkreis, ob er vielleicht schon gute Erfahrungen mit einem häuslichen Pflegedienst in eurer Nähe gemacht hat.

4. Leistungen und Preise

Leistungen und Preise können unter den Pflegediensten stark variieren. Meist ist ein erster persönlicher oder telefonischer Kontakt mit ersten Aufklärungen und gegebenenfalls Hilfestellungen bei Anträgen bei den Kranken- und Pflegekassen kostenlos.

Das Erstgespräch ist dagegen in der Regel nicht mehr kostenlos, da es eine anerkannte sehr zeitaufwendige Sachleistung ist, die nur von einer Pflegedienstleitung geführt werden sollte und nach Anerkennung einer Pflegebedürftigkeit vom Pflegedienst mit der Pflegekasse abgerechnet wird. Dazu zählt auch ein eventuelles notwendiges Zweitgespräch.

5. Individuelle Wünsche und Anforderungen an das Pflegepersonal

Ein guter Pflegedienst sollte bemüht sein, den individuellen Wünschen einer pflegebedürftigen Person gerecht zu werden. Allerdings kann er beispielsweise nicht immer garantieren, dass die komplette Pflege ausschließlich von einer Pflegekraft übernommen wird. Neben der Bezugspflegekraft, die regelmäßig den Wünschen entsprechend eingesetzt wird, wechselt das Pflegepersonal, da es zwischen Früh-, Mittags-, Abend- und Nachtdiensten rotiert. Ob eine Pflegefach- oder Hilfskraft eingesetzt wird, entscheidet die Art der Versorgung. Anders gesagt: Ist eine Pflegefachkraft erforderlich, wird diese auch entsprechend eingesetzt.

Checkliste – Erstgespräch mit einem ambulanten Pflegedienst

1. Leistungen und Wünsche klären

Für das Erstgespräch gilt: Die Pflegedienstleitung sollte gegenüber der pflegebedürftigen Person und den Angehörigen empathisch und mitfühlend sein. Zudem müsst ihr die Möglichkeit haben, alle offenen Fragen und Wünsche zu klären und zu erfahren, ob der Pflegedienst in der Lage ist, den erforderlichen Leistungen und Wünschen gerecht zu werden.

2. Pflegeplan

Ist dies der Fall, wird ein individueller Pflegeplan erstellt. Dieser beinhaltet Pflegediagnosen, Pflegemaßnahmen und Pflegeziele. Er dient somit als Rahmen beziehungsweise Leitfaden, um den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person gerecht zu werden.

3. Kostenvoranschlag

Nachdem ihr Leistungen und Wünsche besprochen habt, sollte euch der Pflegedienst einen Kostenvoranschlag erstellen. Aus diesem wird auch ersichtlich, ob die bewilligten Mittel der Pflegekasse ausreichen beziehungsweise wie hoch euer Eigenanteil ist.

Nach dem Erstgespräch

4. Pflegevertrag

Seid ihr mit dem Kostenvoranschlag einverstanden und stimmt es bislang auch auf menschlicher Ebene, geht es an die Unterzeichnung des Pflegevertrages. Darin sollten alle Leistungen und Kosten detailliert aufgelistet sein. Besteht bereits ein Pflegegrad und seid ihr mit allen Leistungen und möglichem Eigenanteil einverstanden, kann der Pflegevertrag auch schon während des Erstgespräches aufgesetzt und unterzeichnet werden.

Pflegevertrag ohne Pflegegrad

Besteht noch kein Pflegegrad, könnt ihr natürlich dennoch einen Vertrag abschließen, sofern ihr die Kosten selbst tragt. Wie zu Beginn erwähnt, unterstützt euch der Pflegedienst bei der Beantragung eines Pflegegrades. Beachtet allerdings, dass ihr einen Pflegegrad nicht rückwirkend beantragen könnt – also keine Pflegekosten zurückerstattet bekommt.

4. Zeit zum Kennenlernen

Ob es zwischen der pflegebedürftigen Person und den Pflegekräften harmoniert, lässt sich leider erst nach der Vertragsunterzeichnung feststellen. Gebt beiden „Seiten“ ein wenig Zeit, damit sie sich kennenlernen und aufeinander einstellen können. Dazu bald mehr!

5. Vertragskündigung

Die pflegebedürftige Person oder die Vertretung kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen – beispielsweise wenn Leistungen nicht oder unzureichend erfüllt werden oder weil es auf menschlicher Ebene nicht passt. Achtet beim Vertragsabschluss darauf, dass die Kündigungsfrist durch den Pflegedienst nicht zu knapp bemessen ist, damit ihr genug Zeit habt, einen neuen Pflegedienst zu finden, sofern dieser den Vertrag mit euch beendet.
 
 
Titelbild: © Adobe Stock – Robert Kneschke
 

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