Pflegegrad 3

Pflegegrad 3 – schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Der Pflegegrad 3 bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Wir informieren euch, welche Beeinträchtigungen bestehen müssen und welche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Hilfsmittel sowie Wohnraumanpassungsleistungen Pflegebedürftigen dann zustehen.


Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Wie viele Punkte für Pflegegrad 3?

Für die Einstufung in Pflegegrad 3 sind bei der pflegebedürftigen Person für die eingeschränkte Selbstständigkeit 47,5 bis unter 70 Punkte notwendig.

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Was bedeutet schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit?

1. Mobilität

Das selbstständige Fortbewegen innerhalb der Wohnung ist ohne Hilfe kaum noch möglich. Die Anwendung von Gehhilfen ist ohne Begleitperson sehr eingeschränkt.
Das Umsetzen vom Stuhl auf ein Bett oder vom Stuhl auf ein Sofa kann ohne Hilfe einer Pflegeperson nicht mehr durchgeführt werden, da sonst Sturzgefahr besteht. Auch Toilettengänge müssen meistens begleitet werden.
Ist eine Pflegeperson zum Beispiel zum Umsetzen oder für Toilettengänge nicht anwesend, könnte der Betroffene den Hausnotruf auslösen. Manchmal kann die Person auch noch einen feststehenden Toilettenstuhl selbstständig benutzen, aber dafür die Kleidung nicht mehr richten. Dies ist immer sehr individuell und wir listen hier nur einzelne Beispiele auf, damit ihr eine erste Vorstellung bekommt.

Elektrische Rollstühle und E-Mobile ermöglichen den Betroffenen sich so lange wie möglich selbstständig und mobil fortzubewegen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Wahrnehmung, Erkennen, Denken, Sprechen)

Bei Demenz

Demenzielle Patient:innen äußern häufig keine Bedürfnisse mehr oder können sich nicht mehr klar zu dem Sachverhalt äußern.

Beispiele:

  • Sie möchten unbedingt den Raum verlassen, können aber nicht äußern, dass sie dringend zur Toilette müssen.
  • Sie haben immer Hunger, es ist ihnen nur nicht bewusst, dass sie gerade erst gegessen haben.
  • Andere denken, gerade erst gegessen/getrunken zu haben.
  • Sie erkennen/erinnern enge Verwandte/Bekannte nicht mehr.

Freizeitgestaltung wie begleitete Spaziergänge, Einkäufe oder Café-Besuche sind nur noch durch Vorschläge und sanfte Überzeugung möglich. Die fremde Umgebung kann allerdings auch zu Angstzuständen führen. Wenn man Erkrankte und ihre Gewohnheiten und Vorlieben sehr gut kennt, ist es mit viel Feingefühl trotzdem möglich, Abwechslung in den Alltag einzubringen.

Altersbedingte Einschränkungen oder durch Erkrankungen wie Multiple Sklerose (MS)

Erkrankte können ihre Bedürfnisse und Wünsche frei äußern, benötigen aber Hilfe bei der Umsetzung. Zum Beispiel eine Fahrbegleitung zu allen Aktivitäten. Hilfsmittel wie Telefon/Handy/Tablet (am besten spezielle Handys/Telefone mit großem Display und großen Tasten, um selbstständig zu telefonieren/kommunizieren) ist hierbei eine große Hilfe, um die Selbstständigkeit zu erhalten.

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Angstzustände sind bei Demenz, Parkinson und Depressionen sehr häufig. Diese drücken sich z. B. in Weinen, Schreien oder gar verstummen aus. Auch Abwehrverhalten wie schlagen, spucken, kneifen kommen häufiger vor und sind ein Zeichen von: „Ich verstehe nicht, was mit mir los ist und das macht mir große Angst.“

Für pflegende Angehörige/Bekannte ist der Zustand oft sehr schwierig und belastend. Sie wollen helfen, werden aber von der erkrankten Person abgelehnt. Tipps von ambulanten Pflegediensten wie dem Sensus Pflegedienst, von geschulten Expert:innen/Coaches und Selbsthilfegruppen unterstützen euch dabei, die Erkrankung besser zu verstehen.

4. Selbstversorgung

Wie bereits bei Pflegegrad 2 benötigen die Betroffenen noch intensivere Unterstützung bei der mehrmaligen Körperpflege und beim An- und Auskleiden.

Häufig leiden die Betroffenen bereits unter einer Harn- und evtl. auch Stuhlinkontinenz. Daher benötigen sie auch regelmäßige Hilfe beim Wechsel von Inkontinenzartikeln wie Vorlagen/Höschenwindel-Pants und Hilfe bei der Intimpflege.

Hilfsmittel hierzu sind u.a.:

  • Toilettensitzerhöhung
  • Toilettenstuhl
  • Urinflasche
  • Urinalkondom
  • Blasenkatheter

Bei der Nahrungsaufnahme ist durch die eingeschränkte Sensibilität und durch Beweglichkeitseinschränkungen der Finger/Handgelenke die mundgerechte Zubereitung und Bereitstellung der Speisen erforderlich.

Beispiele:

  • Brot belegen und mundgerecht schneiden
  • Fleisch mundgerecht schneiden
  • Getränke in speziellen Trinkgefäßen reichen, die der Patient selbstständig greifen kann
  • Strohhalme
  • spezielle Schneidebretter/Besteck für eingeschränktes Handling
  • bei extremen Schluckbeschwerden, kann eine Magensonde sinnvoll sein, sollte aber niemals erzwungen zwerden

5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Wie bereits in Pflegegrad 2 erwähnt liegt das Hauptproblem darin, dass Erkrankte isoliert und abgekappselt von Familie, Freunden und Bekannten sind. Förderlich ist hier die Kontakthilfe und Organisation von Freizeitangeboten – die Tagespflege kann hierbei eine große Hilfe für alle Beteiligten sein.
Je ausgefüllter das alltägliche Leben gestaltet wird und je besser die physische und psychische Versorgung, desto besser können Betroffene ihre Einschränken akzeptieren.

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Pflegende Angehörige und Pflegedienste sollten sich immer wieder fragen, wie sie das Leben der pflegebedürftigen Person so lebenswert wie möglich gestalten und ihre Selbstständigkeit sowie ihre körperlichen und kognitiven Fähigkeiten erhalten und sanft fördern können. Fragt euch, welche Interessen die pflegebedürftige Person vor ihrer Krankheit oder eingeschränkten Mobilität hatte oder ob sie mittlerweile durch die Einschränkungen auch Freude an neuen Aktivitäten und Hobbys hat.

Beispiele:

  • Erzählungen, Fotos aus alten Zeiten
  • Lesen/Vorlesen
  • Fernsehen/Mediathek/Streaming: Filme/Serien, Reportagen/Sport-, Koch- oder Musiksendungen
  • Podcasts/Hörspiele
  • Bewegungs- und Tanzgruppen/Gruppen, in denen gemeinsam ein Hobby ausgeübt wird
  • Besuche, kleine Feiern, Ausflüge (in Natur und Stadt)/Urlaube, Spaziergänge/-fahrten, Gymnastik im Rollstuhl/Rollstuhltanz
  • Malen, Musizieren, Handarbeit, Denk- und Rechenspiele
  • mit den Enkelkindern spielen, rumalbern und ins digitale Leben eintauchen usw.

Welche Pflegeleistungen gelten bei Pflegegrad 3?

Pflegegeld „für selbst beschaffte Pflegehilfen“

Beim Pflegegrad 3 haben alle Pflegebedürftigen Anspruch auf 599 Euro Pflegegeld monatlich, das ihnen von gesetzlichen sowie von privaten Pflegekassen zur Verfügung gestellt wird.*

Pflegesachleistungen

Bei Pflegegrad 2 stellt euch die Pflegekasse dafür 1.497 Euro monatlich zur Verfügung.*

Verhinderungspflege

Pro Kalenderjahr habt ihr auch bei Pflegegrad 3 Anspruch auf bis zu 6 Wochen beziehungsweise 42 Tage auf Verhinderungspflege. Dafür stehen euch wieder pro Jahr 1.685 Euro für einen ambulanten Pflegedienst oder private Pflegende zur Verfügung.*

Kurzzeitpflege

Sind Pflegebedürftige nur Tage bis Wochen auf stationäre Pflege angewiesen, stehen ihr pro Kalenderjahr ab Pflegegrad 2 bis zu 8 Wochen beziehungsweise 56 Tage und 1.854 Euro jährlich zur Verfügung.*

Tages- oder Nachtpflege

Mit Pflegegrad 3 stehen euch für die Tages- oder Nachtpflege 1.357 Euro monatlich zur Verfügung.*

*Die ergänzenden Infos zu den Bedingungen und Kombinationsleistungen erfahrt ihr in unserem Artikel Pflegegrad 2 – erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 2

Der Entlastungsbetrag beträgt für jeden Pflegegrad 131 Euro monatlich und kann beispielsweise für eine Haushaltshilfe oder zusätzlich für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflege/Betreuung (ohne Grundpflege) zu Hause etc. genutzt werden.

(Pflege-)Hilfsmittel

Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bekommt ihr wie bei Pflegegrad 2 bis zu 42 Euro monatlich.

Hausnotruf

Beim Hausnotruf gilt auch eine monatliche Kostenbeteiligung von 25,50 Euro.

Ergänzende Leistungen für Pflegegrad 3

  • Pflegeunterstützungsgeld – Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige bis zu 10 Tage pro Jahr unabhängig von der Pflegegradhöhe
  • kostenlose Pflegeberatung (neben dem verpfl. Beratungseinsatz)
  • Wohngruppenzuschuss – 224 Euro monatlich unabhängig von der Pflegegradhöhe
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) – bis zu 53 Euro monatlich unabhängig von der Pflegegradhöhe
  • vollstationäre Pflege im Heim – 1.319 Euro monatlich bei Pflegegrad 3
  • kostenlose Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige

Anm. d. Redaktion: Alle finanziellen Leistungen gelten für das Jahr 2025.

 

 

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