Kategorie: Haushalt

  • Pflegegrad 3 – schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

    Pflegegrad 3 – schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

    Der Pflegegrad 3 bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Wir informieren euch, welche Beeinträchtigungen bestehen müssen und welche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Hilfsmittel sowie Wohnraumanpassungsleistungen Pflegebedürftigen dann zustehen.


    Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

    Wie viele Punkte für Pflegegrad 3?

    Für die Einstufung in Pflegegrad 3 sind bei der pflegebedürftigen Person für die eingeschränkte Selbstständigkeit 47,5 bis unter 70 Punkte notwendig.

    -> Pflegegrad bzw. Höherstufung beantragen.

    Was bedeutet schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit?

    1. Mobilität

    Das selbstständige Fortbewegen innerhalb der Wohnung ist ohne Hilfe kaum noch möglich. Die Anwendung von Gehhilfen ist ohne Begleitperson sehr eingeschränkt.
    Das Umsetzen vom Stuhl auf ein Bett oder vom Stuhl auf ein Sofa kann ohne Hilfe einer Pflegeperson nicht mehr durchgeführt werden, da sonst Sturzgefahr besteht. Auch Toilettengänge müssen meistens begleitet werden.
    Ist eine Pflegeperson zum Beispiel zum Umsetzen oder für Toilettengänge nicht anwesend, könnte der Betroffene den Hausnotruf auslösen. Manchmal kann die Person auch noch einen feststehenden Toilettenstuhl selbstständig benutzen, aber dafür die Kleidung nicht mehr richten. Dies ist immer sehr individuell und wir listen hier nur einzelne Beispiele auf, damit ihr eine erste Vorstellung bekommt.

    Elektrische Rollstühle und E-Mobile ermöglichen den Betroffenen sich so lange wie möglich selbstständig und mobil fortzubewegen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

    2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Wahrnehmung, Erkennen, Denken, Sprechen)

    Bei Demenz

    Demenzielle Patient:innen äußern häufig keine Bedürfnisse mehr oder können sich nicht mehr klar zu dem Sachverhalt äußern.

    Beispiele:

    • Sie möchten unbedingt den Raum verlassen, können aber nicht äußern, dass sie dringend zur Toilette müssen.
    • Sie haben immer Hunger, es ist ihnen nur nicht bewusst, dass sie gerade erst gegessen haben.
    • Andere denken, gerade erst gegessen/getrunken zu haben.
    • Sie erkennen/erinnern enge Verwandte/Bekannte nicht mehr.

    Freizeitgestaltung wie begleitete Spaziergänge, Einkäufe oder Café-Besuche sind nur noch durch Vorschläge und sanfte Überzeugung möglich. Die fremde Umgebung kann allerdings auch zu Angstzuständen führen. Wenn man Erkrankte und ihre Gewohnheiten und Vorlieben sehr gut kennt, ist es mit viel Feingefühl trotzdem möglich, Abwechslung in den Alltag einzubringen.

    Altersbedingte Einschränkungen oder durch Erkrankungen wie Multiple Sklerose (MS)

    Erkrankte können ihre Bedürfnisse und Wünsche frei äußern, benötigen aber Hilfe bei der Umsetzung. Zum Beispiel eine Fahrbegleitung zu allen Aktivitäten. Hilfsmittel wie Telefon/Handy/Tablet (am besten spezielle Handys/Telefone mit großem Display und großen Tasten, um selbstständig zu telefonieren/kommunizieren) ist hierbei eine große Hilfe, um die Selbstständigkeit zu erhalten.

    3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

    Angstzustände sind bei Demenz, Parkinson und Depressionen sehr häufig. Diese drücken sich z. B. in Weinen, Schreien oder gar verstummen aus. Auch Abwehrverhalten wie schlagen, spucken, kneifen kommen häufiger vor und sind ein Zeichen von: „Ich verstehe nicht, was mit mir los ist und das macht mir große Angst.“

    Für pflegende Angehörige/Bekannte ist der Zustand oft sehr schwierig und belastend. Sie wollen helfen, werden aber von der erkrankten Person abgelehnt. Tipps von ambulanten Pflegediensten wie dem Sensus Pflegedienst, von geschulten Expert:innen/Coaches und Selbsthilfegruppen unterstützen euch dabei, die Erkrankung besser zu verstehen.

    4. Selbstversorgung

    Wie bereits bei Pflegegrad 2 benötigen die Betroffenen noch intensivere Unterstützung bei der mehrmaligen Körperpflege und beim An- und Auskleiden.

    Häufig leiden die Betroffenen bereits unter einer Harn- und evtl. auch Stuhlinkontinenz. Daher benötigen sie auch regelmäßige Hilfe beim Wechsel von Inkontinenzartikeln wie Vorlagen/Höschenwindel-Pants und Hilfe bei der Intimpflege.

    Hilfsmittel hierzu sind u.a.:

    • Toilettensitzerhöhung
    • Toilettenstuhl
    • Urinflasche
    • Urinalkondom
    • Blasenkatheter

    Bei der Nahrungsaufnahme ist durch die eingeschränkte Sensibilität und durch Beweglichkeitseinschränkungen der Finger/Handgelenke die mundgerechte Zubereitung und Bereitstellung der Speisen erforderlich.

    Beispiele:

    • Brot belegen und mundgerecht schneiden
    • Fleisch mundgerecht schneiden
    • Getränke in speziellen Trinkgefäßen reichen, die der Patient selbstständig greifen kann
    • Strohhalme
    • spezielle Schneidebretter/Besteck für eingeschränktes Handling
    • bei extremen Schluckbeschwerden, kann eine Magensonde sinnvoll sein, sollte aber niemals erzwungen zwerden

    5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

    Wie bereits in Pflegegrad 2 erwähnt liegt das Hauptproblem darin, dass Erkrankte isoliert und abgekappselt von Familie, Freunden und Bekannten sind. Förderlich ist hier die Kontakthilfe und Organisation von Freizeitangeboten – die Tagespflege kann hierbei eine große Hilfe für alle Beteiligten sein.
    Je ausgefüllter das alltägliche Leben gestaltet wird und je besser die physische und psychische Versorgung, desto besser können Betroffene ihre Einschränken akzeptieren.

    6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

    Pflegende Angehörige und Pflegedienste sollten sich immer wieder fragen, wie sie das Leben der pflegebedürftigen Person so lebenswert wie möglich gestalten und ihre Selbstständigkeit sowie ihre körperlichen und kognitiven Fähigkeiten erhalten und sanft fördern können. Fragt euch, welche Interessen die pflegebedürftige Person vor ihrer Krankheit oder eingeschränkten Mobilität hatte oder ob sie mittlerweile durch die Einschränkungen auch Freude an neuen Aktivitäten und Hobbys hat.

    Beispiele:

    • Erzählungen, Fotos aus alten Zeiten
    • Lesen/Vorlesen
    • Fernsehen/Mediathek/Streaming: Filme/Serien, Reportagen/Sport-, Koch- oder Musiksendungen
    • Podcasts/Hörspiele
    • Bewegungs- und Tanzgruppen/Gruppen, in denen gemeinsam ein Hobby ausgeübt wird
    • Besuche, kleine Feiern, Ausflüge (in Natur und Stadt)/Urlaube, Spaziergänge/-fahrten, Gymnastik im Rollstuhl/Rollstuhltanz
    • Malen, Musizieren, Handarbeit, Denk- und Rechenspiele
    • mit den Enkelkindern spielen, rumalbern und ins digitale Leben eintauchen usw.

    Welche Pflegeleistungen gelten bei Pflegegrad 3?

    Pflegegeld „für selbst beschaffte Pflegehilfen“

    Beim Pflegegrad 3 haben alle Pflegebedürftigen Anspruch auf 599 Euro Pflegegeld monatlich, das ihnen von gesetzlichen sowie von privaten Pflegekassen zur Verfügung gestellt wird.*

    Pflegesachleistungen

    Bei Pflegegrad 2 stellt euch die Pflegekasse dafür 1.497 Euro monatlich zur Verfügung.*

    Verhinderungspflege

    Pro Kalenderjahr habt ihr auch bei Pflegegrad 3 Anspruch auf bis zu 6 Wochen beziehungsweise 42 Tage auf Verhinderungspflege. Dafür stehen euch wieder pro Jahr 1.685 Euro für einen ambulanten Pflegedienst oder private Pflegende zur Verfügung.*

    Kurzzeitpflege

    Sind Pflegebedürftige nur Tage bis Wochen auf stationäre Pflege angewiesen, stehen ihr pro Kalenderjahr ab Pflegegrad 2 bis zu 8 Wochen beziehungsweise 56 Tage und 1.854 Euro jährlich zur Verfügung.*

    Tages- oder Nachtpflege

    Mit Pflegegrad 3 stehen euch für die Tages- oder Nachtpflege 1.357 Euro monatlich zur Verfügung.*

    *Die ergänzenden Infos zu den Bedingungen und Kombinationsleistungen erfahrt ihr in unserem Artikel Pflegegrad 2 – erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

    Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 2

    Der Entlastungsbetrag beträgt für jeden Pflegegrad 131 Euro monatlich und kann beispielsweise für eine Haushaltshilfe oder zusätzlich für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflege/Betreuung (ohne Grundpflege) zu Hause etc. genutzt werden.

    (Pflege-)Hilfsmittel

    Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bekommt ihr wie bei Pflegegrad 2 bis zu 42 Euro monatlich.

    Hausnotruf

    Beim Hausnotruf gilt auch eine monatliche Kostenbeteiligung von 25,50 Euro.

    Ergänzende Leistungen für Pflegegrad 3

    • Pflegeunterstützungsgeld – Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige bis zu 10 Tage pro Jahr unabhängig von der Pflegegradhöhe
    • kostenlose Pflegeberatung (neben dem verpfl. Beratungseinsatz)
    • Wohngruppenzuschuss – 224 Euro monatlich unabhängig von der Pflegegradhöhe
    • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) – bis zu 53 Euro monatlich unabhängig von der Pflegegradhöhe
    • vollstationäre Pflege im Heim – 1.319 Euro monatlich bei Pflegegrad 3
    • kostenlose Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige

    Anm. d. Redaktion: Alle finanziellen Leistungen gelten für das Jahr 2025.

     

     

  • Pflegegrad 2 – erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

    Pflegegrad 2 – erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

    Der Pflegegrad 2 steht für eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Lest hier, was das bedeutet und welche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Hilfsmittel sowie Wohnraumanpassungsleistungen Pflegebedürftigen zustehen.


    Pflegegrad 2 – erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

    Wie viele Punkte für Pflegegrad 2?

    Für die Einstufung in Pflegegrad 2 werden bei der pflegebedürftigen Person für die eingeschränkte Selbstständigkeit 27 bis unter 47,5 Punkte festgestellt.

    -> Pflegegrad beziehungsweise Höherstufung beantragen.

    Was bedeutet erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit?

    1. Mobilität

    Die betroffene Person benötigt regelmäßig Hilfe beim Fortbewegen in der Wohnung (Türschwellen, Stufen etc.) und beim Zu-Bett-Gehen und Aufstehen. Außerdem müssen ihr meist durch eine zweite Person Gehhilfen bereitgestellt werden.

    2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Wahrnehmung, Erkennen, Denken, Sprechen)

    Bei der Einstufung in den Pflegegrad 2 sind die kognitiven Fähigkeiten, wie Bedürfnisse mitteilen, eigene Entscheidungen treffen etc. noch nicht eingeschränkt. Demenzkranke benötigen erste Hilfestellungen, um regelmäßig zu essen/trinken, sich zu waschen sowie beim Kleiderwechsel.

    3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

    Die Person benötigt häufiger Hilfe (z. B. Erinnerungszettel schreiben, Mut zusprechen etc.) als bei Pflegegrad 1. Gründe hierfür sind psychische Beschwerden wie Ängste, Aggressionen, Verwirrtheit oder Erinnerungslücken – häufig verursacht durch Erkrankungen wie Demenz, Parkinson und Depressionen.

    4. Selbstversorgung

    Bei einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit benötigen Pflegebedürftige bei der Selbstversorgung zum Beispiel regelmäßige Hilfe bei der Körperpflege, beim Einkaufen und teilweise beim Kleiderwechsel.

    5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

    Die Person benötigt Zuspruch und Unterstützung bei krankheitsbedingten Therapien und medizinischen Behandlungen beziehungsweise Erkrankungen wie

    • Wechsel von Kompressionsstrümpfen
    • Diabetes – regelmäßige Insulin-Injektionen
    • künstlicher Darmausgang (Anus praeter)
    • Luftröhrenstoma (Tracheostoma)

    6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

    Beim Pflegegrad 2 können Betroffene ihren Tag noch teilweise mit Unterstützung selbst gestalten, benötigen aber zum Beispiel bei der Kontaktpflege wie Besuche empfangen/tätigen erste Unterstützung.

    Welche Ansprüche gelten bei Pflegegrad 2?

    Ab dem Pflegegrad 2 benötigt die pflegebedürftige Person wesentlich mehr Unterstützung im Alltag als beim Pflegegrad 1. Es kommen daher weitere elementare Ansprüche hinzu:

    Weitere Pflegeleistungen ab Pflegegrad 2

    Pflegegeld „für selbst beschaffte Pflegehilfen“

    Beim Pflegegrad 2 haben alle Pflegebedürftigen Anspruch auf 347 Euro Pflegegeld monatlich, das ihnen von gesetzlichen sowie von privaten Pflegekassen zur Verfügung gestellt wird. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Person zu Hause und beispielsweise durch pflegende Angehörige, Freund:innen oder Ehrenamtliche gepflegt und betreut wird.

    Ist zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst involviert, verringert sich der Pflegegeldbetrag allerdings je nach erbrachten Leistungen des Pflegedienstes. Pflegegeld ist daher vor allem dann sinnvoll, wenn die Pflege ausschließlich oder zum größten Teil von Privatpersonen übernommen wird. Außerdem kann das Pflegegeld zum Beispiel auch für Betreuungs- oder Haushaltshilfen genutzt werden.

    Verpflichtender Beratungseinsatz (Paragraf 37.3 SGB XI)!

    Zwar wird das Pflegegeld ohne Nachweispflicht monatlich gezahlt, allerdings müssen pflegende Angehörige/Freund:innen alle sechs Monate an einem sogenannten Beratungseinsatz/Beratungsbesuch (nach Paragraf 37.3 SGB XI) teilnehmen. Die Pflegeberatung ist kostenlos, damit Pflegebedürftige und Pflegende im Alltag bestmöglich unterstützt werden. Angeboten wird der verpflichtende Beratungseinsatz von ambulanten Pflegediensten wie dem Pflegedienst Sensus sowie von qualifizierten Pflegeberater:innen oder Unternehmen, die von der jeweiligen Pflegekasse beauftragt werden.

    Pflegesachleistungen

    Die Pflegesachleistungen dienen dazu, die häusliche Pflege von einem ambulanten Pflegedienst beziehungsweise qualifizierten Pflegekräften durchführen zu lassen. Bei Pflegegrad 2 stellt euch die Pflegekasse dafür 796 Euro monatlich zur Verfügung. Wie bereits erwähnt, ist es auch möglich, Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu kombinieren.

    Pflegegeld und Pflegesachleistung als Kombinationsleistung

    Die Kombinationsleistung lohnt sich dann, wenn ihr einen Pflegedienst in Anspruch nehmt, aber der Pflegesachleistungsbetrag nicht komplett ausgeschöpft wird – ihr also einen Teil der Pflege und Betreuung privat organisiert. Hier gilt allerdings einiges zu beachten!

    Hannelore vom Pflegedienst Sensus: „Eines der häufigsten Missverständnisse, wenn Pflegegeld und Pflegesachleistungen als Kombinationsleistung in Anspruch genommen werden: Meist gehen pflegende Angehörige davon aus, dass beide Beträge in einen Topf wandern. Sie erhalten aber immer nur den Restbetrag des Pflegegeldes und nicht der Pflegesachleistung – letzteres ist ja wesentlich höher. Übernimmt der Pflegedienst also beispielsweise 70 Prozent der Pflege und die Angehörigen 30 Prozent, bekommen sie nur 30 Prozent des Pflegegeldes ausgezahlt. Auf den Restbetrag der Pflegesachleistung haben sie also keinen Anspruch.

    Nehmt ihr nur Pflegegeld in Anspruch, erhaltet ihr den monatlichen Betrag immer zu Beginn eines Monats. Bei der Kombinationsleistung erfolgt die Berechnung des Pflegegeldes erst nach Rechnungseingang der Pflegesachleistung bei der Pflegekasse – also nach Ablauf eines Leistungsmonats. Daher wird euch das anteilige Pflegegeld erst rund sechs Wochen später ausgezahlt.

    Verhinderungspflege

    Die Verhinderungspflege dient dazu, Pflegende für einige Stunden oder Tage zu vertreten. Pro Kalenderjahr habt ihr ab Pflegegrad 2 Anspruch auf bis zu 6 Wochen beziehungsweise 42 Tage auf Verhinderungspflege. Dafür stehen euch ebenfalls pro Jahr 1.685 Euro für einen ambulanten Pflegedienst oder private Pflegende zur Verfügung.

    Kurzzeitpflege

    Manchmal sind Pflegebedürftige, die eigentlich zu Hause versorgt werden, Tage bis Wochen auf stationäre Pflege angewiesen. Dies kann zum Beispiel nach einer Operation oder nachdem sich der Gesundheitszustand schnell verschlechtert hat, der Fall sein. Pro Kalenderjahr habt ihr ab Pflegegrad 2 Anspruch auf bis zu 8 Wochen beziehungsweise 56 Tage und es stehen euch dafür 1.854 Euro jährlich zur Verfügung.

    Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Kombination

    Hannelore hat zwei Beispiele für euch:

    1. Muss die pflegebedürftige Person zur Kurzzeitpflege in ein Pflegeheim – können Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu 100 Prozent zur Finanzierung genutzt werden.

    2. Wird die Person durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt, kann zur Finanzierung zu 100 Prozent die Verhinderungspflege und zu 50 Prozent der Betrag der Kurzzeitpflege verwendet werden.

    Beide Ansprüche gelten jeweils immer bis einschließlich Juni des darauffolgenden Kalenderjahres.

    Tages- oder Nachtpflege

    Die Tages- oder Nachtpflege bedeutet, dass die pflegebedürftige Person entweder die Nacht oder tagsüber stationär gepflegt beziehungsweise betreut wird und die restliche Zeit zu Hause lebt. Mit Pflegegrad 2 stehen euch für die Tages- oder Nachtpflege 721 Euro monatlich zur Verfügung – eine tägliche Pflege/Betreuung lässt sich damit allerdings noch nicht abdecken.

    Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 2

    Der Entlastungsbetrag beträgt für jeden Pflegegrad 131 Euro monatlich und kann beispielsweise für eine Haushaltshilfe oder zusätzlich für die bereits genannten Leistungen wie Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflege/Betreuung (ohne Grundpflege) etc. genutzt werden.

    (Pflege-)Hilfsmittel

    Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bekommt ihr wie bei Pflegegrad 1 bis zu 42 Euro monatlich.

    Hausnotruf

    Beim Hausnotruf gilt auch eine monatliche Kostenbeteiligung von 25,50 Euro.

    Ergänzende Leistungen für Pflegegrad 2

    • Pflegeunterstützungsgeld – Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige bis zu 10 Tage pro Jahr
    • kostenlose Pflegeberatung (neben dem verpfl. Beratungseinsatz)
    • Wohngruppenzuschuss – 224 Euro monatlich unabhängig von der Pflegegradhöhe
    • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) – bis zu 53 Euro monatlich unabhängig von der Pflegegradhöhe
    • vollstationäre Pflege im Heim – 805 Euro monatlich bei Pflegegrad 2
    • kostenlose Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige

    Anm. d. Redaktion: Alle finanziellen Leistungen gelten für das Jahr 2025.

  • Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

    Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

    Der Pflegegrad 1 steht für eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Wir erklären euch, welche Beeinträchtigungen hierbei bestehen und welche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Hilfsmittel sowie Wohnraumanpassungsleistungen euch zustehen.


    Nachdem wir euch mit den wichtigsten Tipps versorgt haben, um einen Pflegegrad zu beantragen, erfahrt ihr jetzt einige Fakten zum Pflegegrad 1.

    Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

    Wie viele Punkte für Pflegegrad 1?

    Um in den Pflegegrad 1 eingestuft zu werden, muss die pflegebedürftige Person für die Einschränkung der Selbstständigkeit zwischen 12,5 bis unter 27 Punkte erreichen.

    Was bedeutet geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit?

    1. Mobilität

    Die betroffene Person benötigt leichte Hilfe wie beim Ein- und Aussteigen in die Dusche/Badewanne, Unterstützung beim Treppensteigen oder beim Verlassen/Betreten der Wohnung.

    2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Wahrnehmung, Erkennen, Denken, Sprechen)

    Bei der Einstufung in den Pflegegrad 1 funktionieren die kognitiven Fähigkeiten wie Bedürfnisse mitteilen, eigene Entscheidungen treffen etc. noch gut. Mögliche erste Probleme können zum Beispiel eine erhöhte Sturzgefahr drinnen oder draußen sein, da unter anderem Risiken schlechter oder langsamer eingeschätzt werden.

    3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

    Die Person benötigt leichte Hilfe (z. B. Erinnerungszettel schreiben, Mut zusprechen etc.) aufgrund psychischer Beschwerden wie Ängsten, Aggressionen, Verwirrtheit oder Erinnerungslücken – häufig verursacht durch Erkrankungen wie Demenz, Parkinson oder Depressionen.

    4. Selbstversorgung

    Bei einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit benötigt die betroffene Person bei der Selbstversorgung zum Beispiel leichte Hilfe beim Waschen/der Körperpflege, An- und Auskleiden und Einkaufen.

    5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

    Möglicherweise benötigt die hilfsbedürftige Person Zuspruch und Unterstützung bei krankheitsbedingten Therapien und medizinischen Behandlungen.

    6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

    Beim Pflegegrad 1 kann die betroffene Person ihren Tag mit Dingen wie Spaziergängen (manchmal mit Unterstützung), Telefonate führen, Besuche empfangen/tätigen, Lesen, Musik hören etc. noch selbst gestalten.

    Welche Ansprüche bei Pflegegrad 1?

    Betreuungs- und Entlastungsleistungen (Entlastungsbetrag)

    Mit anerkanntem Pflegegrad 1 stehen den pflegenden Angehörigen und der pflegebedürftigen Person 131 Euro monatlich zur Verfügung. Hiermit können Leistungen von ambulanten Pflegediensten wie dem Pflegedienst Sensus oder anerkannten Alltagshilfen in Anspruch genommen werden. Sie müssen entweder die pflegenden Angehörigen entlasten oder Pflegebedürftige zu mehr Selbstständigkeit verhelfen.

    Mögliche Leistungen können zum Beispiel Begleitung zu Ärzt:innen, Einkäufe, Spaziergänge, Vorlesen und Beschäftigen oder Unterstützung im Haushalt (Reinigung, Gartenpflege etc.) sein.

    Welche Leistungen vom Entlastungsbetrag abgedeckt werden, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die Leistungen erfahrt ihr beispielsweise durch die jeweilige Webseite der Länderregierung oder indem ihr euch von einem ambulanten Pflegedienst beraten lasst. Die Kostenerstattung erfolgt erst, nachdem ihr die Rechnungsbelege bei der Pflegekasse eingereicht habt („Anspruch auf Kostenerstattung“). Ihr müsst also entweder in Vorleistung gehen oder ihr unterschreibt eine sogenannte Abtretungserklärung, damit euer Pflegedienst die Rechnungen direkt bei der Pflegekasse einreichen kann.

    Hannelore vom Pflegedienst Sensus: „Viele Pflegebedürftige oder pflegende Angehörige wissen gar nicht, dass ihnen dieser monatliche Entlastungsbetrag zusteht. Anders gesagt, erfahren sie oft nur von der Leistung, wenn sie sich bereits von einem Pflegedienst beraten lassen oder sich bei der Pflegekasse nach den geltenden Ansprüchen erkundigen. Ganz wichtig: Der Jahresanspruch des vergangenen Jahres behält bis zum 30. Juni des folgenden Jahres seine Gültigkeit. Die nicht verwendete Summe kann dann zum Beispiel auch für Tages- oder Nachtpflege oder Kurzzeitpflege – beispielsweise weil pflegende Angehörige im Urlaub sind – verwendet werden.“

    (Pflege-)Hilfsmittel

    Alle Personen, die krankenversichert sind, haben Anspruch auf Hilfsmittel, die daher unabhängig von einem Pflegegrad sind und werden durch ein ärztliches Rezept verordnet.
    Pflegehilfsmittel (im Wert von bis zu 42 Euro monatlich) erhaltet ihr dagegen nur über einen Pflegegrad – unabhängig ist hierbei die Pflegegrad-Höhe.

    Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie …

    • Inkontinenzmaterial
    • Desinfektionsmittel
    • med. Einmalhandschuhe
    • Krankenunterlagen

    Technische Pflegehilfsmittel wie …

    • Pflegebett
    • Rollstuhl
    • Toilettenstuhl/Duschhocker

    Hausnotruf

    Lebt ein Mensch mit anerkanntem Pflegegrad allein in seiner Wohnung oder ist über mehrere Stunden allein und ist wahrscheinlich nicht in der Lage, per Telefon den Notruf zu wählen, sollte er einen Hausnotruf beantragen. Dieser wird mit 25,50 Euro monatlich bezuschusst und zählt auch zu den technischen Pflegehilfsmitteln. Er wird aber dennoch separat berechnet und ist an einheitliche Bedingungen geknüpft.

    Wohnraumanpassung (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen)

    Ab dem Pflegegrad 1 steht Pflegebedürftigen zum Beispiel eine Rampe zum sicheren Verlassen und wieder Aufsuchen der Wohnung, ein Treppenlift, eine begehbare Dusche und eine Toilette mit Haltegriffen zu.
    Pro Umbau-Projekt – also beispielsweise den Umbau des Badezimmers und/oder den Einbau eines Treppenlifts erhaltet ihr jeweils bis zu 4.180 Euro Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von der Pflegeversicherung.

    Ergänzende Leistungen bei Pflegegrad 1

    • Pflegeunterstützungsgeld – Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige bis zu 10 Tage pro Jahr
    • Wohngruppenzuschuss – 224 Euro monatlich unabhängig von der Pflegegradhöhe
    • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) – bis zu 40 Euro monatlich unabhängig von der Pflegegradhöhe (plus Anleitung)
    • vollstationäre Pflege im Heim – 131 Euro monatlich bei Pflegegrad 1
    • kostenlose Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige (dazu zählt auch der freiwillige Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3)

    Welche Ansprüche habt ihr bei Pflegegrad 1 nicht?

    Diese Ansprüche gelten erst ab Pflegegrad 2

    • Pflegegeld
    • Pflegesachleistungen
    • Verhinderungspflege
    • Kurzzeitpflege
    • Tages- und Nachtpflege

    Anm. d. Redaktion: Alle finanziellen Leistungen gelten für das Jahr 2026.

  • Pflegegrad beantragen – gewusst wie!

    Pflegegrad beantragen – gewusst wie!

    Pflegegrad beantragen: Um Pflegegeld und Pflegesachleistungen von der Pflegekasse/Pflegeversicherung beziehen zu können, müsst ihr mit Beginn der Pflegebedürftigkeit einen Pflegegrad-Erstantrag beziehungsweise eine Höherstufung bei einer bestehenden Pflegebedürftigkeit beantragen. Wir erklären euch, wofür die Bezeichnung Pflegegrad steht, wie ihr einen Pflegegrad beantragt, welche Kriterien dabei gelten und wer euch dabei unterstützt.


    Für viele Menschen ist es ein großer Schritt, sich einzugestehen, dass sie Hilfe im Alltag benötigen – schließlich geben sie einen Teil ihrer Selbstständigkeit auf. Ein Pflegegrad-Erstantrag wird daher oft erst gestellt, wenn es bereits an allen Ecken und Enden brennt.

    Was bedeutet Pflegegrad?

    Um einen Pflegegrad zu erhalten und die dazugehörigen Pflegesachleistungen sowie Pflegegeld beziehen zu können, muss die pflegebedürftige Person in ihrer Selbstständigkeit und ihren Fähigkeiten eingeschränkt sein. Je höher der Grad der Beeinträchtigungen, desto höher ist der Pflegegrad und desto mehr Leistungen stehen ihr zu.

    Es gibt 5 Pflegegrade:

    Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
    Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
    Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
    Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
    Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit speziellen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

    Was ist die Pflegeversicherung?

    Um die Leistungen überhaupt beziehen zu können, gibt es die Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung wurde am 01. Januar 1995 für alle gesetzlich und privat versicherte Menschen eingeführt. Jeder Versicherte war und ist gesetzlich verpflichtet, monatlich in eine Pflegekasse einzuzahlen.

    Von Pflegestufe zum Pflegegrad

    Am 01. April 1995 wurden erstmalig von allen Pflegekassen Leistungen nach Pflegestufen anerkannt. Damals gab es 3 Pflegestufen. Entscheidend für die jeweilige Einstufung war der Zeitaufwand, den die hilfsbedürftige Person pro Tag benötigte. Je größer der Zeitaufwand, desto höher die Pflegestufe.
    Im Laufe der Jahre wurde aufgrund des demografischen Wandels deutlich, dass die Einstufungskriterien der Pflegebedürftigkeit reformiert werden müssen. So führt eine längere Lebenserwartung beispielsweise zu einer Zunahme von demenziellen Erkrankungen.
    Auf der Grundlage der drei neuen Pflegestärkungsgesetze (PSG I, II und III) traten dann am 1. Januar 2017 die Pflegegrade 1 bis 5 in Kraft, die eine individuellere Anpassung an den jeweiligen Versorgungsaufwand möglich machen.
    Seitdem gilt auch eine neue Berechnungsgrundlage: Entscheidend ist nicht mehr der Zeitaufwand der täglichen Pflege, sondern der Grad der Selbstständigkeit, um in einen Pflegegrad eingestuft zu werden. Besonders Menschen, die durch Demenz oder psychische Erkrankungen in ihrem Alltag eingeschränkt sind, erhalten dadurch leichter Unterstützung beziehungsweise einen Pflegegrad.

    Pflegegrad-Erstantrag und Höherstufung beantragen – so geht’s!

    Versicherte beziehungsweise deren Angehörige oder andere bevollmächtigte Personen müssen zunächst einen Antrag auf einen Pflegegrad beziehungsweise eine Höherstufung bei der Pflegekasse/Krankenkasse stellen. Den Antrag könnt ihr unkompliziert per Anruf, schriftlich oder digital anfordern und ausfüllen.
    Dieser wird in der Regel formlos und nach persönlichen Stammdaten gestellt und muss dann wieder unterschrieben bei der Pflegekasse eingereicht werden. Die Einstufung erfolgt darauf durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes oder einer privaten Prüfstelle wie zum Beispiel Medicproof, sofern die pflegebedürftige Person privat versichert ist.

    Die wichtigsten Tipps

    Die jeweilige Prüfstelle besucht euch zu Hause oder auch im Krankenhaus, um die Pflegebedürftigkeit zu beurteilen.

    Das solltet ihr für die Prüfung bereithalten:

    1. Arztberichte und Diagnosen
    2. Schwerbehindertenausweis
    3. Führt vor dem Besuch mindestens sieben Tage lang ein Pflegetagebuch, in dem ihr ALLE anfallenden Hilfestellungen und Betreuungsaufgaben auflistet wie …
    • Medikamentengabe
    • Pflege
    • Ernährung
    • Haushalt
    • Außer-Haus-Erledigungen (Arztbesuche, Behördengänge, Einkäufe etc.)
    • Betreuung

    Was sind die Voraussetzungen für einen anerkannten Pflegegrad?

    Begutachtung und Pflegegutachten zur Feststellung einer Pflegebedürftigkeit

    Der Medizinische Dienst oder die private Prüfstelle beurteilt die noch vorhandene Selbstständigkeit und dadurch den Grad der Pflegebedürftigkeit anhand eines Pflegegutachtens, das aus sechs Modulen, die jeweils noch mal aus bis zu 16 Kriterien bestehen, zusammensetzt:

    1. Mobilität
    2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
    3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
    4. Selbstversorgung
    5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
    6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

    Die Gesamtpunktzahl aller Module entscheidet dann über den Pflegegrad. Es können bis zu 100 Punkte für die eingeschränkte Selbstständigkeit vergeben werden – je geringer die Selbstständigkeit, umso höher fallen die Punktzahl und dementsprechend auch der Pflegegrad aus.

    Nach der Prüfung teilt der medizinische Dienst der Pflegekasse seine Einschätzungen anhand des Pflegegutachtens mit. Den Pflegegrad bestimmt schlussendlich die Pflegekasse, die euch den Pflegegerad-Bescheid nach spätestens 25 Arbeitstagen – Frist gilt ab dem Tag der Antragsstellung – schriftlich mitteilen muss. Die Frist kann sich verlängern, wenn …

    • eine Verzögerung eintritt, die nicht durch die Pflegeversicherung entstanden ist.
    • ihr aufgefordert werdet, noch fehlende Unterlagen einzureichen.

    Stellt ihr einen Eilantrag, besteht eine verkürzte Frist für die Pflegekasse. Dazu bald mehr.

    Unser Tipp: Viele Menschen fühlen sich bei der Antragsstellung sehr unsicher. Falls ihr dabei Unterstützung benötigt, könnt ihr euch an Pflegedienste in eurer Nähe wie zum Beispiel den Pflegedienst Sensus wenden. Sie unterstützen euch während des gesamten Prozesses.

     

    Titelbild: © Adobe Stock – Prostock-studio

  • Smart Home für Senior:innen – länger selbstbestimmt leben durch Ambient Assisted Living

    Smart Home für Senior:innen – länger selbstbestimmt leben durch Ambient Assisted Living

    Smart Home für Senior:innen? Was ist das jetzt schon wieder? Ihr ahnt es bereits: Es geht um Digitalisierung – und die hat manchmal eben doch einige Vorteile: „Alexa, dreh die Heizung runter.“ „Siri, spiel Musik.“ Während sich diese Sätze für manche Menschen immer noch wie eine unhöfliche Aufforderung an sein Gegenüber anhören, sind sie für andere längst gängige Sprachbefehle, die ihnen den Alltag erleichtern. Allerdings nicht, weil sie eine andere Person die Arbeit verrichten lassen, sondern Smart-Home-Systeme (schlaues oder intelligentes Zuhause) beziehungsweise computergesteuerte Geräte und Funktionen. So auch Smart Home für Senior:innen oder Ambient Assisted Living (Alltagstaugliche Assistenzlösungen) – kurz AAL – genannt. Wer will nicht im Alter so lange wie möglich selbstbestimmt und sicher im eigenen zu Hause leben?

    Denn leider läuft es ja so: Je älter wir werden, desto mehr Stolpersteine machen uns buchstäblich den Alltag schwerer und gefährlicher. Speziell dann, wenn wir an Demenz erkrankt sind, schwere körperliche oder geistige Behinderungen haben. Smart-Home-Systeme können dann die Lösung sein.

    Wie wird Smart Home bedient?

    Neben der Bedienung über Apps und Schalter werden Smart-Home-Systeme durch einfache und individuell einstellbare Sprachbefehle mit Amazon Alexa, Google Assistant oder Apple HomeKit/Siri gesteuert. So kann nicht nur die Lieblingsmusik einfach abgespielt, sondern zum Beispiel auch das Licht durch eine kurze Aufforderung gedimmt werden.

    Welche Funktionen bietet Smart Home Senior:innen, Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen?

    Erweiterter Hausnotruf (passiver Notruf)

    Im Vergleich zum klassischen Hausnotruf (aktiver Hausnotruf) muss die hilfsbedürftige Person keinen Knopf drücken oder den Notruf am Handgelenk tragen, um ihn auszulösen. Bei dem erweiterten oder passiven Hausnotruf passiert dies beispielsweise bei Stürzen durch Bewegungsmelder oder durch GPS-Ortungssysteme (Geo-Fencing) – das bedeutet, dass immer dann ein Alarm ausgelöst wird, wenn sich die Person aus dem zuvor festgelegten Gebiet entfernt hat.

    Zahlen Pflege- oder Krankenkasse den erweiterten Hausnotruf?

    In der Regel übernimmt die Pflegekasse bislang nur den Grundpreis für den klassischen Hausnotruf, sofern mindestens Pflegerad 1 vorliegt, die pflegebedürftige Person allein lebt bzw. den Großteil des Tages auf sich allein gestellt ist oder eine im Haushalt lebende Person in einer Notsituation nicht ausreichend unterstützen kann. Außerdem muss die Person in der Lage sein, den Hausnotruf selbstständig zu betätigen. Demenz kann also beispielsweise zu einer Ablehnung der Kostenübernahme führen. Da die Studienlage bislang zu gering ist, werden digitale Hilfsmittel in der Regel von der Pflege- oder Krankenkasse nicht unterstützt. Es kann sich in akuten Fällen trotzdem lohnen, einen Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei der Pflegekasse oder als Hilfsmittel bei der Krankenkasse zu stellen. Da die Beurteilung bislang nicht einheitlich erfolgt, besteht zumindest eine kleine Chance, finanzielle Unterstützung für digitale Maßnahmen beziehungsweise Hilfsmittel zu bekommen. Wird ein Antrag abgelehnt, kann Widerspruch eingelegt werden. Derzeit verändert sich viel auf diesem Gebiet und in Einzelfällen haben gerichtliche Beschlüsse dafür gesorgt, dass Betroffene die notwendige Unterstützung bekommen. Auch wenn es meist viel Zeit und Kraft kostet: Gebt nicht zu schnell auf!

    Weitere Smart-Home-Funktionen, die Senior:innen entlasten und für Sicherheit sorgen

    • Herdausschaltung – beispielsweise, wenn man kocht und seit zehn Minuten nicht mehr in der Küche hantiert hat
    • Licht- und Stromschaltung mit einem einzigen Schalter (Zentral–Ausschalter) bedienen – Kühlschrank, Telefon und Waschmaschine bleiben an
    • Rauch- und Gasmelder, die über eine App Gefahr melden – viele davon verfügen bereits über eine integrierte Sturzerkennung
    • höhenverstellbare Küchenschränke und Küchenarbeitsplatten – sinnvoll für Menschen, die im Rollstuhl sitzen
    • höhenverstellbare Toiletten, die automatisch erkennen, welche Person gerade die Toilette benutzt
    • Alarmsysteme bei Einbrüchen und für demente bzw. verwirrte Menschen, wenn sie das Fenster oder die Tür öffnen oder das Bett verlassen (Bettkantenalarm)
    • intelligente Matratzenauflagen bei Inkontinenz – Angehörige und Pflegekräfte werden durch Feuchtigkeitskontrolle über Sensoren informiert, wenn die betroffene Person im Nassen liegt – dient auch der Dekubitus-Vorsorge
    • Gegensprechanlage für das Zimmer – funktioniert wie ein Baby-Phone
    • Haustür, die mit Chipkarte oder Türcode geöffnet wird und sich von selbst schließt
    • Videosystem vor der Haustür oder Gegensprechanlage kann über Smartphone oder Tablet anzeigen, wer an der Tür klingelt, um diese dann mit einem Klick zu öffnen und mit der Person zu sprechen (oder eben nicht)
    • Türklingel- und Telefonverstärker, die lauter klingeln und optische Signale geben
    • Fenster, die sich automatisch öffnen und schließen und „Bescheid“ geben, wenn sie beim Verlassen der Wohnung noch offen sind
    • Licht, das auf Kommando durch Bewegungsmelder an- und ausgeht – besonders bei nächtlichen Toilettengängen (hierfür gibt es spezielle Fußsensormatten, die man vor dem Bett platzieren kann), auf Treppen, im Flur und an Hauseingängen hilfreich
    • Jalousien/Rollläden, die automatisch hoch- und runterfahren
    • Heizung, die die Temperatur automatisch erhöht oder drosselt, beispielsweise wenn man ein Fenster öffnet, in der Nacht oder kurz bevor man nach Hause kommt
    • Waschmaschine, die per App bedient wird – auch eine Überschwemmung wird angezeigt
    • Wassermelder/Wassersensoren, die Alarm geben, wenn Wasser aus- oder überläuft wie zum Beispiel bei der Badewanne oder dem Spülbecken
    • höhenverstellbare Gardinenleiste – kein Treppensteigen mehr, um eine Gardine abzunehmen und aufzuhängen
    • mitdenkender Kühlschrank, der die aus dem Kühlschrank entfernten Lebensmittel erfasst und somit bei der Einkaufsliste behilflich ist
    • mitdenkender Geschirrspüler, der mitteilt, wenn Salz oder Reiniger fehlt/aufgefüllt werden muss
    • Saug-, Wisch- und Mähroboter – entlasten und vereinfachen die Haus- und Gartenarbeit
    • zeitgesteuerte Bewässerungssysteme für den Garten
    • Smart-TV und Smart-Lautsprecher – sind mit dem Internet verbunden und können über Sprachbefehle und Smartphone/Tablet bedient werden
    • spezielle Farb- und Lichtgestaltung für demenzkranke Menschen, die zum Beispiel Tageslicht nachahmen oder beruhigend wirken

    Smart-Home-Funktionen sind verknüpfbar!

    Das Beste an den einzelnen Smart-Home-Funktionen ist, dass sie sich miteinander verknüpfen lassen. Ist beispielsweise die Luft in den Räumen schlecht, öffnen sich die Fenster von selbst. Ist zu diesem Zeitpunkt gerade die Heizung an, bekommt sie den Befehl, runterzufahren. Das ist nicht nur ziemlich smart, sondern effektiv, kostengünstig und umweltbewusst. 😊

    Vorteile für Angehörige – Entlastung und mehr Zeit für die schönen Dinge!

    Niemand möchte permanent auf (pflegende) Angehörige oder Pflegekräften angewiesen sein. Doch je mehr Hilfe wir im Alter benötigen, desto mehr müssen uns (pflegende) Angehörige oder Pflege- und Haushaltskräfte unterstützen. Das kann für Angehörige eine große körperliche und psychische Belastung sein. Ein weiterer Vorteil des Smart Home für Senior:innen ist somit, dass mehr Zeit und Energie für schöne gemeinsame Tätigkeiten und Unternehmungen wie Spaziergänge, ein entspannendes Bad, Kochen und Essen, Vorlesen, Spiele und vieles mehr bleibt. Anders gesagt, können Smart-Home-Funktionen den Kontakt zu Menschen nicht ersetzen. Auch sollte, solange die Sicherheit der/des Senior:en nicht gefährdet ist, auf Kameras in den Räumen verzichtet werden.

    Und nicht zu vergessen ist ein ambulanter Pflegedienst in der Regel nur einige Minuten bis Stunden bei der pflegebedürftigen Person. Umso wichtiger ist es, dass er, der Rettungsdienst und Angehörige im Notfall sofort informiert werden.

    Ist Smart Home zu kompliziert für Senior:innen?

    Nein! Ganz im Gegenteil. Zwar wirft ein Smart-Home-System zu Beginn viele Fragen auf. Fakt ist aber, dass es keine sinnlosen Spielereien sind, sondern das Leben erleichtern, es sicherer und nachhaltiger machen. Sofern wir Smart Home auch wirklich smart nutzen. Grundlegend sollte jedes Smart-Home-System auch bei jüngeren Nutzer:innen durch eine Fachkraft eingerichtet und die Bedienung erklärt werden. Letztere ist einfach und intuitiv. Ein weiterer wichtiger Punkt: Natürlich funktioniert AAL nur mit einem Internetanschluss. Große Umbauten entfallen dafür meist, wodurch viele Produkte auch in Mietwohnungen genutzt werden können. Vorhandene technische Geräte können häufig problemlos aufgerüstet werden.

    Welche Smart-Home-Systeme gibt es und wie steht es um den Datenschutz?

    Die Verbraucherzentrale informiert euch beispielsweise über die Unterschiede zwischen offenen und geschlossenen Systemen, Kabel oder Funk, Smart Meter und erklärt euch, was ihr beim Datenschutz und bei der Installation beachten müsst.

    Übersicht einiger Smart-Home-Systeme

    Einfache Systeme 

    Weitere Systeme

    Anm. d. Red.: Die Auflistung dient nur als grobe Übersicht und ist keine Kaufempfehlung. Macht euch vor einer Beratung eine Liste über die Funktionen, die ihr benötigt, entscheidet nicht vorschnell und holt euch gerade in puncto Sicherheit und Datenschutz Rat von Fachpersonen ein.

    Hier findet ihr eine Übersicht über weitere Vorteile der Digitalisierung.

     

    Titelbild: © Adobe Stock – Bettencourt/peopleimages.com

  • Abenteuer Digitalisierung – so blickt ihr durch!

    Abenteuer Digitalisierung – so blickt ihr durch!

    Abenteuer Digitalisierung: Sprechende Computer, eBook Reader, Smartphones, die die Fernbedienung ersetzen, oder ganze Smart Homes, um die eigenen vier Wände noch sicherer und komfortabler zu machen und trotz Pflegebedürftigkeit so lange und eigenständig wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen zu können? Willkommen, im Zeitalter der Digitalisierung! Wie aber sollt ihr da überhaupt noch die Spreu vom Weizen trennen? Mit unserer Übersicht behaltet ihr den Durchblick!


    Heutzutage spielt sich ein Großteil unserer Tätigkeiten mithilfe digitaler Techniken ab. Die Vielzahl an Möglichkeiten kann jedoch schnell dazu führen, dass ihr den Überblick verliert und Zeit sowie Geld in Dinge investiert, die euch außer Frust und einem leeren Geldbeutel nichts bringen. Mithilfe unserer Übersicht könnt ihr euch auf die wesentlichen Bereiche der Digitalisierung konzentrieren und eine erste Auswahl treffen.

    Wie kann mir die Digitalisierung den Alltag erleichtern und bereichern?

    Diese Frage solltet ihr euch stellen, bevor ihr euch in bestimmte Techniken einarbeitet. Geht alle Bereiche in Ruhe durch und macht euch dann eine Liste mit Produkten, die euren Alltag sicherer und lebenswerter machen und über die ihr mehr erfahren wollt.

    Abenteuer Digitalisierung – Übersicht zu den wichtigsten Bereichen

    Technische Geräte (für Internet, Kommunikation etc.)

    Desktop-Computer und Laptop

    Seid ihr zu Hause häufig online und schreibt E-Mails oder möchtet die Bilder eures letzten Urlaubs anschauen und bearbeiten und macht ihr generell viel am Computer, ist ein großer Bildschirm die komfortabelste und augenfreundlichste Variante. Mit einem Laptop seid ihr dagegen mobiler als mit dem Desktop-Computer, der an einem festen Platz stehen muss.

    Tablet – ideal auf Reisen

    Ein Tablet ist der ideale Begleiter auf Reisen! Größer als ein Smartphone, aber nicht so groß wie ein Laptop. Perfekt, um es in den Rucksack packen und Wegekarten oder einen Stadtführer in digitaler Ausführung anzuschauen. Ihr habt am Abend Lust auf einen Film oder möchtet die Nachrichten sehen? Auch das klappt mit einem Tablet immer noch sehr gut! Übrigens gibt es auch spezielle Senior:innen-Tablets – dazu bald mehr.

    Smartphone für unterwegs

    Die Stunden der Telefonzelle sind längst gezählt, von daher ist ein Smartphone für alle Menschen – egal welchen Alters – nützlich, um unterwegs telefonieren zu können. Beispielsweise, weil ihr in Not seid, Hilfe benötigt, euch verspätet usw. Auch hier gibt es wieder spezielle Senior:innen-Smartphones.

    Vorteile des Internets in den Bereichen Kommunikation, Unterhaltung, Information und Online-Shopping

    Chats und Video-Chats

    Mit der Familie und Bekannten über klassische E-Mails hinaus auch per Bildschirm und Chat kommunizieren zu können, ist schon was Tolles! Lebt ihr beispielsweise weiter von eurer Familie entfernt, sind Fotos und Video-Chats eine sehr gute Möglichkeit, um euren Liebsten trotzdem nah zu sein.

    Online-Shopping

    • Waren online kaufen und Dienstleistungen buchen (z. B. um Qualität, Preise und Kundenbewertungen in Ruhe vergleichen zu können.)
    • Buchung von Reisen, Flügen und Bus- und Bahnfahrten – in Hamburg kann man z. B. Bus- und Bahntickets im Nahverkehr nur noch mit einer App oder am Fahrkartenautomat an den Bushaltestellen kaufen (doch nicht jede Haltestelle hat einen Automaten)

    Online-Plattformen für Dating, Freundschaften und Reisepartner:innen

    • eine:n Partner:in finden
    • auf Gleichgesinnte treffen/neue Freundschaften knüpfen
    • Reisepartner:innen finden

    Nachrichten und Wissen

    • News/Nachrichten
    • kostenlose Erklärvideos (auch Tutorials genannt) – beispielsweise auf YouTube, Instagram und TikTok
    • kostenlose Mediatheken (beispielsweise bei den Öffentlich-Rechtlichen-TV-Sendern wie ARD, ZDF und Arte)
    • informative und unterhaltsame Online-Magazine

    Unterhaltung

    • Social Media wie Instagram, Facebook, TikTok und Co. (hier könnt ihr eure eigenen Erinnerungen, Tipps und Erfahrungen teilen, mit anderen Accounts interagieren, News-Seiten wie der tagesschau und ZDFheute folgen, neue Restaurants, Cafés, Rezepte, Shopping-/Sport-Tipps und Gesundheitstipps etc. aufspüren usw.)
    • Computerspiele – trainieren euer Gedächtnis
    • Filme, Musik, Podcasts und Hörspiele – mit (kostenpflichtigen) Plattformen wie Netflix, Amazon Prime oder Spotify

    eBook Reader

    Mit einem eBook Reader, der ungefähr die Größe eines Tablets hat, könnt ihr Bücher digital kaufen und lesen und erspart euch damit gerade unterwegs die Schlepperei von Büchern. E-Reader sind natürlich Geschmackssache – Menschen, die gerne Bücher lesen, bevorzugen es meist, ein echtes Buch in der Hand zu halten. Dennoch kann ein eBook Reader gerade für unterwegs, wenn ihr zu Hause wenig Platz  oder Probleme habt, ein Buch länger zu halten, die Schrift zu lesen oder die Seiten umzublättern, eine super Alternative sein.

    Weitere Vorteile des Internets

    • Infos zu Ticketpreisen und Öffnungszeiten
    • Taxifahrten buchen
    • digitale Tickets
    • Navigationssystem – auch wenn ihr mit öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Fuß oder mit dem Rollator/Rollstuhl unterwegs seid
    • digitale Speisekarten (ihr könnt also vor dem Restaurantbesuch checken, ob euch das Essen zusagt)
    • Restaurantbewertungen und Bilder der Gerichte und des Ambientes
    • Tischreservierungen

    Digitalisierung im Gesundheitssektor

    • Elektronische Patientenakte – digitale Sammlung von Patienteninfos zu bisherigen Behandlungen, Röntgenbilder, OP-Berichte, Impfungen, etc.
    • Rechnungs-Apps – anstatt per Post könnt ihr Rechnungen und Co. bei vielen Versicherungen als Foto-Scans über eine Smartphone-App hochladen und versenden. Ihr seht sogar, ob euer Anliegen bearbeitet wird und erspart euch somit den Weg zur Post, Telefonate (endlose Warteschleifen …) usw.
    • Fitnesstracker – wie eine Armbanduhr zu tragen – kann zum Beispiel eure Herzfrequenz messen und eure Schritte während des Laufens zählen.
    • Smarte Pflegegeräte – z. B. für die ambulante Pflege bzw. ambulante Pflegedienste wie den Pflegedienst Sensus

    Digitalisierung zu Hause mit Smart Home

    In einer Studie aus dem Jahr 2017 gaben 69,42 Prozent der Befragten an, dass sie solange wie möglich in deinen eigenen vier Wänden leben möchten. Das ist nicht nur günstiger, sondern vor allem schöner. Die sogenannte Smart-Home-Technik – auch Ambient Assisted Living (AAL) genannt – ist genau dabei behilflich. Durch den Einsatz spezieller Techniken wird unser Alltag noch sicherer und komfortabler und bietet uns somit die Möglichkeit, so lange wie möglich eigenständig leben und aktiv sein zu können. Der Großteil der Befragten ist deshalb überzeugt, dass ihnen die Digitalisierung ihren Alltag erleichtern kann. Bis zu 100 Euro monatlich würden sie in Techniken des ‘Intelligenten Wohnens’ investieren.

    Die wichtigsten Smart-Home-Funktionen

    • Erweiterter Hausnotruf/mobiler Notruf
    • Anwesenheitssimulationen (schrecken Einbrecher ab)
    • Alarmanlagen und Sturzsensoren
    • Smart TV mit Internetzugang
    • intelligente Steckdosen (von überall aus ausschaltbar)
    • automatische Steuerung der Heizung
    • Steuerung von Rollläden und Licht
    • höhenverstellbare Küchenschränke, Arbeitsplatten und Gardinenstangen
    • Kühlschrank-App
    • Saugroboter
    • Kochautomaten
    • Gartenroboter

    Noch mehr Infos und Tipps zum Thema Smart Home für Senior:innen.

    Sicherheit und Datenschutz

    Für alle Geräte aber auch Apps und Co. empfehlen wir euch immer eine intensive Einweisung. Dies gilt vor allem für die Beratung und Nutzung von Smart-Home-Technik, Online-Banking und -Shopping. Generell sind Datenschutz und Schutz vor Betrug bei der Fülle digitaler Technologien heutzutage extrem wichtig, um sich nicht übers Ohr hauen zu lassen oder gar (digital) ausspioniert (engl. gehackt) und erpresst zu werden. Natürlich könnt ihr euch dazu von erfahrenen Personen in eurem Umfeld beraten lassen. Zudem gibt es aber mittlerweile auch immer mehr Kurse vor Ort und online, in denen ihr die wichtigsten Sicherheitsvorkehrungen lernt, um beispielsweise sicher im Netz zu surfen und euch vor Betrug zu schützen, zum Thema KI (Künstliche Intelligenz wie ChatGPT) zu informieren und Ähnliches. Unser Tipp: Lasst euch davon nicht abschrecken, denn auch wenn man heutzutage immer mehr Vorkehrungen treffen muss, bietet euch die Digitalisierung im Alter viele Vorteile.

    Dieser Beitrag dient euch als erste Übersicht. Bald gehen wir auf bestimmte Produkte, digitale Anwendungen und Workshops noch mal separat ein.

     

    Titelbild: © Adobe Stock – Seventyfour